Halbleiterschutzverordnung (HalblSchV)
Verordnung zur Ausführung des Halbleiterschutzgesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.05.2004


Inhaltsübersicht HalblSchV

Abschnitt 1
 Allgemeines
§ 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2
 Anmeldung einer Topografie
§ 2Form der Einreichung
§ 3Anmeldung der Topographie
§ 4Unterlagen zur Identifizierung oder Veranschaulichung
§ 5Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 6Fremdsprachige Dokumente
Abschnitt 3
 Schlussvorschriften
§ 7Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
§ 8Übergangsregelung für künftige Änderungen
§ 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten