Ausfertigungsdatum: 31.07.1991
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 3589)
1 | Geeignet/keine gesundheitlichen Bedenken |
2 | Bedingt geeignet/keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen |
3 | Befristetet ungeeignet/befristete gesundheitliche Bedenken |
4 | Ungeeignet/dauernde gesundheitliche Bedenken |
Eignungsgruppen – Untergruppen | Streuung nach
ILO-Klassifikation |
|||
---|---|---|---|---|
1 | Geeignet | – | ||
1.1 | Personen ohne Staublungenveränderungen oder andere ihre Beschäftigung in pneumokoniosegefährdeten Betriebspunkten beeinträchtigende Körperschäden | 0/0 | ||
1.2 | Personen mit sogenannter unspezifischer Lungenzeichnungsvermehrung | 0/1 | ||
1.3 | Personen mit fraglichen Staublungenveränderungen | 1/0 | ||
2 | Bedingt geeignet im untertägigen Steinkohlenbergbau (unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) | – | ||
2.1 | Personen mit röntgenologisch sicheren, aber noch nicht mittelgradigen Staublungenveränderungen ohne wesentliche Funktionsstörungen | 1/1-2/2 | ||
2.2 | Personen mit anderen ihre Beschäftigung in pneumokoniosegefährdeten Betriebspunkten entsprechend Nummer 2.1 beeinträchtigenden Körperschäden | – | ||
4 | Ungeeignet für Tätigkeiten unter Tage nach § 9 Absatz 2 Satz 1 im Steinkohlenbergbau und nach § 13 Absatz 2 Satz 2 im sonstigen untertägigen Bergbau in Betriebspunkten, in denen fibrogene Grubenstäube auftreten können | |||
4.1 | Frühsilikotiker | – | ||
4.2 | Personen mit Staublungenveränderungen, die ein rasches Fortschreiten zeigen | – | ||
4.3 | Personen mit röntgenologisch sicheren, aber noch nicht mittelgradigen Staublungenveränderungen und mit wesentlichen Funktionsstörungen | 1/1-2/2 | ||
4.4 | Personen mit mittelgradigen bis fortgeschrittenen Staublungenveränderungen ohne wesentliche Funktionsstörungen | 2/3-C | ||
4.5 | Personen mit mittelgradigen bis fortgeschrittenen Staublungenveränderungen und mit wesentlichen Funktionsstörungen | 2/3-C |