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(GeoITAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie


Ausfertigungsdatum: 30.05.2010

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Geomatiker/zur Geomatikerin
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Zwischenprüfung
§ 7 Abschlussprüfung
§ 8 Gewichtungs- und Bestehensregelungen
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf zum Vermessungstechniker/ zur Vermessungstechnikerin
§ 9 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 10 Durchführung der Berufsausbildung
§ 11 Zwischenprüfung
§ 12 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Vermessung
§ 13 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Vermessung
§ 14 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Bergvermessung
§ 15 Gewichtungs- und Bestehensregelungen in der Fachrichtung Bergvermessung
Teil 4 Schlussvorschriften
§ 16 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Geomatiker/zur Geomatikerin
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Vermessungstechniker/zur Vermessungstechnikerin

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