Die Ausbildungsberufe
        
            - 1.
- 
                Geomatiker/Geomatikerin, 
- 2.
- 
                Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin 
        werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, sind sie Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen sind sie Ausbildungsberufe der gewerblichen Wirtschaft.