Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung
Ausfertigungsdatum: 12.07.2017
Stand: Ersetzt V 610-1-15 v. 13.11.2003 I 2296 (GAufzV)
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