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Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV)
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Absatz 3 der Abgabenordnung


Ausfertigungsdatum: 12.07.2017

Stand: Ersetzt V 610-1-15 v. 13.11.2003 I 2296 (GAufzV)

Eingangsformel
§ 1 Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
§ 2 Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
§ 3 Zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
§ 4 Landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation
§ 5 Stammdokumentation
§ 6 Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und für Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
§ 7 Schlussvorschrift
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 5) Umfang der Stammdokumentation

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