(GastgewAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Ausfertigungsdatum: 13.02.1998


§ 8 GastgewAusbV 1998 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Systemorganisation,
2.
Marketing,
3.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
4.
Personalwesen,
5.
Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung.