Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. FoVZV

(FoVZV)
Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung


Ausfertigungsdatum: 20.12.2002

Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Anforderungen an die Zulassung von Ausgangsmaterial unter den Kategorien "Ausgewählt", "Qualifiziert" und "Geprüft"
Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Anforderungen an die Zulassung von Ausgangsmaterial unter der Kategorie "Quellengesichert"
Anlage 3 (zu § 2) Angaben im Register über zugelassenes Ausgangsmaterial gemäß § 6 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG)

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz