(FELEG)
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit


Ausfertigungsdatum: 21.02.1989

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4b G v. 18.12.2018 I 2651

Erster Abschnitt Landwirtschaftliche Unternehmer
Zweiter Abschnitt Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige
Dritter Abschnitt Ergänzende Sicherung der Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld
Vierter Abschnitt Durchführung, Anwendung sonstiger Vorschriften, Kostentragung
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften