(FELEG)
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
Ausfertigungsdatum: 21.02.1989
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4b G v. 18.12.2018 I 2651
Erster Abschnitt Landwirtschaftliche
Unternehmer
Zweiter Abschnitt Landwirtschaftliche Arbeitnehmer
und mitarbeitende Familienangehörige
Dritter Abschnitt Ergänzende Sicherung der
Bezieher von Produktionsaufgaberente oder Ausgleichsgeld
Vierter Abschnitt Durchführung, Anwendung sonstiger
Vorschriften, Kostentragung
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften