(FELEG)
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

Ausfertigungsdatum: 21.02.1989


§ 18d FELEG Besonderheiten für das Beitrittsgebiet

§ 228a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und § 83 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gelten entsprechend.