(FahrlAusbV)
Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 02.01.2018


Anlage 3 FahrlAusbV (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung für das Lehrpraktikum

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 35 - 37)


I. Musterplan
Lfd.
Nr.
1Einführung
1.1Der Ausbildungs- und
Fahrschulbetrieb
Kennenlernen
der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule
der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation
der Mitarbeiter der Fahrschule
der Organisation der Fahrschule
der Geschäftszeiten der Fahrschule
der Ausbildungsfahrzeuge
1.2Der AusbildungsfahrlehrerKennenlernen der
Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbildungsfahrlehrers
1.3Der FahrlehreranwärterAufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehreranwärters
Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegenüber
den ihm anvertrauten Personen,
den Fahrschülern (§ 6 FahrlG),
den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die verantwortliche Leitung der Fahrschule bestellten Person und des Ausbildungsfahrlehrers
2Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht (Hospitation) mit Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts
2.1Theoretischer Unterricht
2.1.1Vorbesprechung
Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Absatz 6
FahrschAusbO
Materialien und Medien
Lernziele des Unterrichts
2.1.2HospitationBeobachten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
2.1.3NachbesprechungAuswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln von Strategien für die Durchführung des eigenen Theorieunterrichts
2.2Praktischer Unterricht
2.2.1Vorbesprechung
Organisation und Konzeption der praktischen Ausbildung
Lernstand der Fahrschüler
Lernziele der Fahrstunde
2.2.2HospitationBeobachten der Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen
2.2.3NachbesprechungAuswerten der Beobachtungen der Hospitation
Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahrstunden
3Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1.1VorbesprechungVorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs
Beschreiben
der Lerngruppen
der Ziele und Inhalte
der Methoden und Medien
3.1.2DurchführungUnterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
3.1.3NachbesprechungAuswerten des Unterrichts und der Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.2Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.2.1VorbesprechungPlanen der Fahrstunde
Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen
Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbildungsschwerpunkte
3.2.2DurchführungDurchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern
Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands
3.2.3NachbesprechungAuswerten der Fahrstunde und Lernstandsdiagnose beim Fahrlehreranwärter
Strategien entwickeln, um gewonnene Erkenntnisse zu nutzen
Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters
3.3Feststellung der PrüfungsreifeKennenlernen der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife des Fahrschülers
4Durchführung von theoretischem
und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
4.1Theoretischer UnterrichtUnterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B
Reflektieren des Unterrichts
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.2Praktischer UnterrichtDurchführen von Fahrstunden in den einzelnen Ausbildungsstufen
Reflektieren der Fahrstunden
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer
4.3Feststellen der PrüfungsreifeAnwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife
Abstimmen der Entscheidung der Prüfungsreife mit dem Ausbildungsfahrlehrer
5Vorstellung von Fahrschülern zur Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen PrüfungErledigen der Formalitäten
Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschülers bei der Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
Betreuung des Fahrschülers vor und nach der Prüfung
Austauschen der Erfahrungen mit dem Ausbildungsfahrlehrer

II. Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum (Mindestunterricht)

Folgende Übersicht orientiert sich an dem Mindestunterricht von 20 Unterrichtseinheiten nach § 3 Absatz 2 der Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung

Lfd.
Nr.
LernthemenUnterrichtseinheiten
(45 Minuten)
2Teilnahme (Hospitation) am theoretischen und praktischen Unterricht
2.1Theoretischer Unterricht8
2.2Praktischer Unterricht15
davon 5 nach
§ 5 Absatz 2 FahrschAusbO
3Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3.1Theoretischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers12
3.2Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers16
davon 8 nach
§ 5 Absatz 2 FahrschAusbO
3.3Feststellung der Prüfungsreife für die praktische Prüfung in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
3
4Durchführung von theoretischem und praktischem Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers
4.1Theoretischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers18
4.2Praktischer Unterricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers120
5Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung
6
6Nr. 1 bis 5 nach individueller Aufteilung und Absprache zwischen Ausbildungsfahrlehrer und Fahrlehreranwärter
132
Gesamt330

Der Ablauf des Praktikums orientiert sich am Leistungsvermögen des Fahrlehreranwärters sowie an den Fahrschülern, die in der Ausbildungszeit vorhanden sind. Die vollständige fahrpraktische Ausbildung von drei Fahrschülern durch den Fahrlehreranwärter ist anzustreben.