Ausfertigungsdatum: 28.09.2006
Beabsichtigt der Rat, einen Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen zur Vorbereitung von Beitritten zur Europäischen Union sowie zur Aufnahme von Verhandlungen zu Änderungen der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union zu fassen, informiert die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und unterrichtet über ihre Willensbildung. Diese Verhandlungen sind Vorhaben im Sinne dieser Vereinbarung.
Vor der abschließenden Entscheidung im Rat bemüht sich die Bundesregierung, Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag herzustellen. Das Recht der Bundesregierung, in Kenntnis der Voten des Deutschen Bundestages aus wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen abweichende Entscheidungen zu treffen, bleibt hiervon unberührt.