Dies geschieht gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (
EUZBBG) insbesondere durch Übersendung von der Bundesregierung vorliegenden
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Dokumenten
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der Kommission und ihrer Dienststellen, soweit sie an den Rat gerichtet oder der Bundesregierung auf sonstige Weise offiziell zugänglich gemacht worden sind. Das jeweils federführende Ressort in der Bundesregierung trägt dafür Sorge, dass dem Deutschen Bundestag auch dem Ressort vorliegende vorbereitende Papiere der Kommission zur Verfügung gestellt werden, die für die Meinungsbildung des Deutschen Bundestages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für inoffizielle Dokumente (sog. "non papers");
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des Europäischen Rates, des Rates, der informellen Ministertreffen und der Ratsgremien;
- b)
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Berichten und Mitteilungen von Organen der Europäischen Union für und über Sitzungen
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des Europäischen Rates, des Rates und der informellen Ministertreffen;
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des Ausschusses der Ständigen Vertreter und sonstiger Ausschüsse oder Arbeitsgruppen des Rates;
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der Beratungsgremien bei der Kommission;
- c)
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Berichten der Ständigen Vertretung über
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Sitzungen des Rates und der Arbeitsgruppen des Rates, der informellen Ministertreffen und des Ausschusses der Ständigen Vertreter;
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Sitzungen des Europäischen Parlaments und seiner Ausschüsse;
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Entscheidungen der Kommission;
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geplante Rechtsakte;
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Frühwarnberichte (zu geplanten Rechtsakten),
wobei der Deutsche Bundestag für eine vertrauliche Behandlung Sorge trägt;
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Dokumenten und Informationen über förmliche Initiativen, Stellungnahmen und Erläuterungen der Bundesregierung für Organe der Europäischen Union, einschließlich der Sammelweisung für den AStV und förmliche Initiativen der Regierungen anderer Mitgliedstaaten gegenüber Rat und Kommission, die der Bundesregierung offiziell zugänglich gemacht werden, wobei der Deutsche Bundestag für eine vertrauliche Behandlung sorgt, die dem besonderen Schutzbedürfnis laufender vertraulicher Verhandlungen Rechnung trägt.
Unter Arbeitsgruppen des Rates fallen insbesondere die Gruppe "Freunde der Präsidentschaft" sowie die "Antici-Gruppe", der Koordinierungsausschuss nach Artikel 36 EU, der Ausschuss nach Artikel 133 EG und der Sonderausschuss Landwirtschaft.Über die Sitzungen der Eurogruppe, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses unterrichtet die Bundesregierung die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages mündlich.Die Unterrichtung bezieht sich auch auf Vorhaben, die auf Beschlüsse der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet sind. Im Übrigen oder ergänzend erfolgt die Unterrichtung mündlich in ständigen Kontakten.