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(EUZBBG)
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union


Ausfertigungsdatum: 04.07.2013

§ 1 Mitwirkung des Bundestages
§ 2 Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
§ 3 Grundsätze der Unterrichtung
§ 4 Übersendung von Dokumenten und Berichtspflichten
§ 5 Vorhaben der Europäischen Union
§ 6 Förmliche Zuleitung, Berichtsbogen und Umfassende Bewertung, Abschluss von EU-Gesetzgebungsverfahren
§ 7 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
§ 8 Stellungnahmen des Bundestages
§ 9 Aufnahme von Verhandlungen über Beitritte und Vertragsänderungen
§ 9a Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat
§ 10 Zugang zu Datenbanken, vertrauliche Behandlung von Dokumenten
§ 11 Verbindungsbüro des Bundestages
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 6 Absatz 2) Berichtsbogen

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