Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
            (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
| Stimmzettelumschlag für die Briefwahl | 
| In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. | 
| Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. | 
| Sodann | 
| - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und | 
| - den Wahlschein mit der unterschriebenen | 
| Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |