Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2583;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
| Stimmzettelumschlag für die Briefwahl |
| In diesen Stimmzettelumschlag nur den Stimmzettel einlegen, sodann den Stimmzettelumschlag zukleben. |
| Nur den Stimmzettel einlegen und den Stimmzettelumschlag zukleben. |
| Sodann |
| - den verschlossenen Stimmzettelumschlag und |
| - den Wahlschein mit der unterschriebenen |
| Versicherung an Eides statt zur Briefwahl in den roten Wahlbriefumschlag einlegen. |