Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581)
| Gemeinde | Wahlbezirk | |||||||||
| Kreis | ||||||||||
| Land | ||||||||||
| Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses | ||||||||||
| für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum | |||||||||
| Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung | |||||||||
| in der Zeit vom | Datum | bis | Datum | |||||||
| für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
| Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||||||||
| Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum | |||||||||
| ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
| Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl | Blätter. | ||||||||
| Kenn- buchstabe | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung | Berichtigt gemäß § 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung | ||||||||
| A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
| A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
| (A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragen | Personen | Personen | Personen | ||||||
| Ort | Ort | |||||||||
| Datum | Datum | |||||||||
| Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||||||||
| Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||||
| (Dienstsiegel) | ||||||||||
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