Ausfertigungsdatum: 27.07.1988
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2581)
Gemeinde
| Wahlbezirk
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Kreis
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Land
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Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
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für die Wahl zum Europäischen Parlament am | Datum
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Die im Wählerverzeichnis aufgeführten Personen sind für die Wahl zum Europäischen Parlament nach den Vorschriften der Europawahlordnung (§§ 15 bis 17b) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 6 des Europawahlgesetzes und sind nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. | ||||||||||
Das Wählerverzeichnis hat nach ortsüblicher Bekanntmachung vom | Datum der Bekanntmachung
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in der Zeit vom | Datum
| bis | Datum
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für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgelegen. | ||||||||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
Die Wahlbezirke und die Wahlräume sowie Ort, Tag und Zeit der Wahl sind den Wahlberechtigten durch die | ||||||||||
Wahlbenachrichtigung, Ort, Tag und Zeit der Wahl außerdem am | Datum
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ortsüblich bekannt gemacht worden. | ||||||||||
Das Wählerverzeichnis umfasst | Anzahl
| Blätter. | ||||||||
Kenn-
buchstabe | Berichtigt gemäß
§ 46 Abs. 2 Satz 2 der Europawahlordnung | Berichtigt gemäß
§ 46 Abs. 2 Satz 3 der Europawahlordnung |
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A 1 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
A 2 | Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) | Personen | Personen | Personen | ||||||
(A 1 + A 2) | Im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragen | Personen | Personen | Personen | ||||||
Ort | Ort | |||||||||
Datum | Datum | |||||||||
Der Wahlvorsteher | Der Wahlvorsteher | |||||||||
Ort, Datum | Die Gemeindebehörde | |||||||||
(Dienstsiegel) | ||||||||||
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