Urteile & Gesetze
Neues
  1. Home
  2. Gesetze
  3. EÜGV

(EÜGV)
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 15.02.1956

Stand: Geändert durch § 1 V v. 10.5.1971 I 450

Eingangsformel
§ 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
§ 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
§ 3 Urlaubsbescheinigung
§ 4 Urlaub für Beamte und Richter
§ 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
§ 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
§ 7 Urlaubskassen
§ 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
§ 9 Geltungsdauer der Verordnung

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz