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(ErbStDV)
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung


Ausfertigungsdatum: 08.09.1998

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 29.6.2015 I 1042

Eingangsformel
Zu § 33 ErbStG
§ 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
§ 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
§ 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
Zu § 34 ErbStG
§ 4 Anzeigepflicht der Standesämter
§ 5 Verzeichnis der Standesämter
§ 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
§ 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
§ 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
§ 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
§ 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
§ 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren
Schlußvorschriften
§ 12 Anwendung der Verordnung
§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Muster 1 (§ 1 ErbStDV)
Muster 2 (§ 3 ErbStDV)
Muster 3 (§ 4 ErbStDV)
Muster 4 (§ 4 ErbStDV)
Muster 5 (§ 7 ErbStDV)
Muster 6 (§ 8 ErbStDV)

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