EETS-Zulassungsvertrag (EEMD-ZVAnl II)
Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Ausfertigungsdatum: 20.03.2018


Anlage 7 EEMD-ZVAnl II zum Vertrag über die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des BFStrMG (EETS-Zulassungsvertrag)

(Fundstelle: BAnz AT 27.03.2018 V 2)


Glossar

BegriffDefinition
Abschnittsbezogene
Erhebungsdaten
Abschnittsbezogene Erhebungsdaten resultieren aus der Erkennung mautpflichtiger Streckenabschnitte.
AnbieterRechtsperson, die in einem Mitgliedsstaat niedergelassen und gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2009/750/EG registriert ist und einem EETS-Nutzer Zugang zum EETS gewährt.
Auskehr der MautBezeichnet die Abführung von streckenbezogenen Mauteinnahmen vom Anbieter an den Mauterheber.
BankgarantieZahlungsgarantie einer Bank, mit der diese die finanzielle Absicherung ihres Kunden, für einen eventuellen Schaden einzustehen, übernimmt.
BDSGBundesdatenschutzgesetz.
Benannte StelleSiehe notifizierte Stelle.
BetreibergesellschaftGesellschaft, die nach den Vorschriften des BFStrMG mit der Mitwirkung an der Erhebung der Maut für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes im Geltungsbereich des BFStrMG beauftragt ist.
Betreiber des MautsystemsSiehe Betreibergesellschaft.
BFStrMGBundesfernstraßenmautgesetz.
BGBBürgerliches Gesetzbuch.
BordgerätVollständiger Satz von Hardware- und Softwarekomponenten, der für die Bereitstellung des EETS erforderlich ist und der für die Sammlung, Speicherung und Verarbeitung sowie den Fernempfang und die Fernübertragung von Daten in einem Fahrzeug eingebaut ist.
DSRCAbkürzung für Dedicated Short Range Communication, steht für Nahbereichskommunikation.
EETSAbkürzung für European Electronic Toll Service. Steht für Europäischer Elektronischer Mautdienst (EEMD).
EETS-AnbieterSiehe Anbieter.
EETS-GebietMautgebiet, für das die Richtlinie 2004/52/EG gilt.
EETS-Gebiet BFStrMGGebiet des EETS in Deutschland, in dem Maut auf Grundlage des BFStrMG erhoben wird.
EETS-RegisterAuch: Mautdienstregister.
Nationales elektronisches Mautregister zum EETS gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/750/EG.
ErfassungsquoteMaß für die Qualität des Teilsystems des EETS-Anbieters, die Nutzung eines mautpflichtigen Streckenabschnitts zu erkennen und entsprechend den gültigen gebührenpflichtigen Parametern die Maut zu erheben.
Europäischer elektronischer
Mautdienst
Deutsche Übersetzung für European Electronic Toll Service (EETS).
GebrauchstauglichkeitFähigkeit von im EETS integrierten Interoperabilitätskomponenten, während des Betriebs in Verbindung mit dem System des Mauterhebers ein bestimmtes Leistungsniveau zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Dies entspricht der Erfüllung der technischen Vorgaben, die in den Vorgaben für das Gebiet BFStrMG definiert sind.
Gebrauchstauglichkeits-
bescheinigung
Bescheinigung über das Vorliegen der Gebrauchstauglichkeit. Die Gebrauchstauglichkeitsbescheinigung wird durch den Mauterheber oder eine benannte Stelle ausgestellt.
KapitalintakthalteerklärungVerpflichtung der Gesellschafter, gesamt- und einzelschuldnerisch weiteres Eigenkapital bereitzustellen.
MautGebühr für die Benutzung des mautpflichtigen Streckennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge auf der Grundlage des BFStrMG.
MautbetreiberSiehe Betreibergesellschaft.
MautbuchungsnachweisMeldung an den Mauterheber, in der der Verkehr eines Fahrzeugs in einem Mautgebiet entsprechend dem zwischen dem EETS-Anbieter um dem Mauterheber vereinbarten Format bestätigt wird. Diese Meldung umfasst abschnittsbezogene Erhebungsdaten, die die Zuordnung zu einem EETS-Nutzer und zu einer Fahrt ermöglichen.
MauterheberEnglisch: Toll Charger.
Eine öffentliche oder private Stelle, die für den Verkehr von Fahrzeugen in einem Mautgebiet Maut erhebt.
Mautpflichtiges StraßennetzMautpflichtige Bundesautobahnen und Bundesstraßen gemäß BFStrMG und Mautstreckenausdehnungsverordnung.
MautSysGMautsystemgesetz.
Nationales duales
Mauterhebungssystem
Umfasst alle Einrichtungen und Prozesse des Betreibers gemäß § 4 Absatz 3 BFStrMG zur Erhebung der Maut im gesamten mautpflichtigen Streckennetz im Geltungsbereich des BFStrMG.
Notifizierte StelleVom Mitgliedsstaat benannte notifizierte Stelle mit den in Artikel 17 der Entscheidung 2009/750/EG beschriebenen Aufgaben und Zuständigkeiten.
NutzerNatürliche oder juristische Person, die mit einem EETS-Anbieter einen Vertrag schließt, um Zugang zum EETS zu erhalten.
NutzerlistenListen von Merkmalen, mit deren Hilfe ein gültiges Vertragsverhältnis für Fahrzeuge und Bordgeräte von EETS-Nutzern abgeleitet werden kann.
RückwirkungsfreiheitDas Mautdienst-Teilsystem des EETS-Anbieters und seine Systeme, Komponenten, Anlagen und Einrichtungen müssen so spezifiziert, entwickelt und betrieben werden, dass sie nicht durch andere Geräte oder Funkanwendungen gestört werden können und ihrerseits nicht andere Geräte oder Funkanwendungen stören.
Schwarze ListeEnglisch: Blacklist.
Liste der gesperrten Bordgeräte. Die Schwarze Liste wird vom EETS-Anbieter geführt und dem Mauterheber zur Verfügung gestellt.
TeilsystemAuch: Mautdienst-Teilsystem.
Ein Teilsystem umfasst Einrichtungen und Prozesse zur Erhebung der Maut.
Verfahren zur Feststellung der
Gebrauchstauglichkeit
Summe aller Aktivitäten des Mauterhebers, eines EETS-Anbieters und gegebenenfalls einer benannten Stelle, die erforderlich sind, um für das technische System des EETS-Anbieters den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit zu erbringen.
VermittlungsstelleVermittlungsstelle mit der Aufgabe, die Vermittlung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung nach § 10 MautSysG und der beschränkten Zulassung nach § 11 MautSysG zu erleichtern.
Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMGDurch die „Verordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG (EEMD-GebietsvorgabenverordnungGVV)“ verbindlich erlassene Vorgaben für das EETS-Gebiet BFStrMG. Diese umfassen:
wirtschaftliche Vorgaben
finanzielle Vorgaben
Vorgaben zu Abrechnungswesen, Zahlungs- und Fakturierungsgrundsätzen
technisch-organisatorische Vorgaben
Vorgaben zum Zusammenwirken der Teilsysteme des EETS-Anbieters und des Mauterhebers
Vorgaben zu Mauterhebung, Kontrolle und Überwachung
Vorgaben zu Qualitätsanforderungen.
VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz.
ZulassungsverfahrenSumme aller Aktivitäten des Mauterhebers und eines EETS-Anbieters, die erforderlich sind, um den Zulassungsvertrag abzuschließen.