Edelsteingraveur-Ausbildungsverordnung (EdlStGrAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteingraveur/zur Edelsteingraveurin

Ausfertigungsdatum: 28.01.1992


§ 10 EdlStGrAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für die Ausbildungsberufe Edelsteingraveur/Edelsteingraveurin sowie Farbsteinschleifer, Achatschleifer und Schmucksteingraveur/Farbsteinschleiferin, Achatschleiferin und Schmucksteingraveurin, sind vorbehaltlich des § 11 nicht mehr anzuwenden.