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(DVO-JuSchG)
Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes


Ausfertigungsdatum: 09.09.2003

Stand: Geändert durch Art. 4 Abs. 11 G v. 5.5.2004 I 718

Eingangsformel
§ 1 Sitz der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 2 Beginn des Verfahrens
§ 3 Einheitliches Verfahren
§ 4 Beteiligte
§ 5 Verhandlungstermin
§ 6 Befangenheit von Mitgliedern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 7 Verhandlungsgrundsätze
§ 8 Durchführung der Verhandlung
§ 9 Beratung, Abstimmung, Entscheidung, Zustellung
§ 10 Vereinfachtes Verfahren
§ 11 Belehrungspflichten
§ 12 Stellvertretende Mitglieder der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
§ 13 Führung und Veröffentlichung der Liste
§ 14 Zusammenarbeit mit der Kommission für Jugendmedienschutz
§ 15 Mitteilungspflichten
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

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