Diätverordnung (DiätV)
Verordnung über diätetische Lebensmittel

Ausfertigungsdatum: 20.06.1963


Anlage 10 DiätV (zu § 14c Abs. 2 und 3 und § 22a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe f) Grundzusammensetzung von Säuglingsanfangsnahrung nach Zubereitung gemäß Hinweisen des Herstellers

(Fundstelle: BGBl. I 2007, 3267 - 3271;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Die angegebenen Werte beziehen sich auf das entweder verzehrfertig in den Verkehr gebrachte oder nach den Anweisungen des Herstellers zubereitete Erzeugnis.

1.
Brennwert
mindestenshöchstens
250 kJ/100 ml
(60 kcal/100 ml)
295 kJ/100 ml
(70 kcal/100 ml)
2.
EiweißEs dürfen nur die nachfolgend genannten Proteinquellen verwendet werden
(Proteingehalt = Stickstoffgehalt x 6,25).
2.1
Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Kuhmilchproteinen oder Ziegenmilchproteinen
mindestenshöchstens
0,45 g/100 kJ
(1,8 g/100 kcal)
0,7 g/100 kJ
(3 g/100 kcal)
2.2
Säuglingsanfangsnahrung auf der Basis von Proteinhydrolysaten
mindestenshöchstens
0,45 g/100 kJ
(1,8 g/100 kcal)
0,7 g/100 kJ
(3 g/100 kcal)
Der L-Carnitingehalt muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.
2.3
Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen oder Ziegenmilchproteinen
mindestenshöchstens
0,56 g/100 kJ
(2,25 g/100 kcal)
0,7 g/100 kJ
(3 g/100 kcal)
Bei der Herstellung dieser Säuglingsanfangsnahrung sind nur Proteinisolate aus Soja zu verwenden.Der Gehalt an L-Carnitin muss mindestens 0,3 mg/100 kJ (1,2 mg/100 kcal) betragen.Zu den Nummern 2.1 bis 2.3: Bei gleichem Brennwert muss die Säuglingsanfangsnahrung jede unverzichtbare und bedingt unverzichtbare Aminosäure mindestens in der gleichen verfügbaren Menge wie das Referenzprotein enthalten (Muttermilch gemäß Anlage 12). Bei dieser Berechnung können jedoch der Methionin- und Cystingehalt zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis von Methionin zu Cystin nicht größer als 2 : 1 ist; der Phenylalanin- und Tyrosingehalt können zusammengerechnet werden, sofern das Verhältnis Tyrosin zu Phenylalanin nicht größer als 2 : 1 ist. Das Verhältnis von Methionin zu Cystin darf größer als 2 : 1, jedoch höchstens 3 : 1 sein, vorausgesetzt, die Eignung des Erzeugnisses für die besonderen Ernährungsbedürfnisse von Säuglingen wurde durch geeignete Studien nachgewiesen, die nach allgemein anerkannten Empfehlungen von Fachkreisen für die Konzeption und Durchführung solcher Studien durchgeführt wurden.
2.4
AminosäurenIn allen Fällen ist der Zusatz von Aminosäuren nur zur Verbesserung des Nährwerts der Proteine und nur in den hierfür notwendigen Mengen gestattet.
3.
TaurinWenn Taurin Säuglingsanfangsnahrung zugesetzt wird, darf der Tauringehalt nicht größer als 2,9 mg/100 kJ (12 mg/100 kcal) sein.
4.
Cholin
mindestenshöchstens
1,7 mg/100 kJ
(7 mg/100 kcal)
12 mg/100 kJ
(50 mg/100 kcal)
5.
Fett
mindestenshöchstens
1,05 g/100 kJ
(4,4 g/100 kcal)
1,4 g/100 kJ
(6,0 g/100 kcal)
5.1
Die Verwendung folgender Zutaten ist untersagt:
Sesamöl
Baumwollsaatöl.
5.2
Laurinsäure und Myristinsäure
mindestenshöchstens
einzeln oder insgesamt:
20 % des Gesamtfettgehalts
5.3
Der Gehalt an trans-Fettsäuren darf nicht über 3 % des gesamten Fettgehalts liegen.
5.4
Der Erucasäure-Gehalt darf nicht über 1 % des gesamten Fettgehalts liegen.
5.5
Linolsäure (in Form von Glyzeriden = Linoleaten)
mindestenshöchstens
70 mg/100 kJ
(300 mg/100 kcal)
285 mg/100 kJ
(1 200 mg/100 kcal)
5.6
Der α-Linolensäure-Gehalt muss mindestens 12 mg/100 kJ (50 mg/100 kcal) betragen. Das Verhältnis von Linolsäure zu α-Linolensäure muss mindestens 5 : 1 und darf höchstens 15 : 1 betragen.
5.7
Langkettige (20 und 22 Kohlenstoffatome), mehrfach ungesättigte Fettsäuren können hinzugefügt werden. In diesem Fall darf ihr Anteil an dem gesamten Fettgehalt
bei langkettigen, mehrfach ungesättigten n-3-Fettsäuren höchstens 1 % und
bei langkettigen, mehrfach ungesättigten n-6-Fettsäuren höchstens 2 % (bei Arachidonsäure höchstens 1 % (20 : 4 n-6))
betragen.Der Gehalt an Eicosapentaensäure (20 : 5 n-3) darf nicht höher als der Gehalt an Docosahexaensäure (22 : 6 n-3) sein.Der Gehalt an Docosahexaensäure (22 : 6 n-3) darf nicht höher als der Gehalt an langkettigen, mehrfach ungesättigten n-6-Fettsäuren sein.
6.
PhospholipideDer Gehalt an Phospholipiden in Säuglingsanfangsnahrung darf nicht höher als 2 g/l sein.
7.
Inositol
mindestenshöchstens
1 mg /100 kJ
(4 mg/100 kcal)
10 mg/100 kJ
(40 mg/100 kcal)
8.
Kohlenhydate
mindestenshöchstens
2,2 g/100 kJ
(9 g/100 kcal)
3,4 g/100 kJ
(14 g/100 kcal)
8.1
Es dürfen nur folgende Kohlenhydrate verwendet werden:
Lactose,
Maltose,
Saccharose,
Glucose,
Maltodextrine,
Glucosesirup oder getrockneter Glucosesirup,
vorgekochte Stärke, von Natur aus glutenfrei,
gelatinierte Stärke, von Natur aus glutenfrei.
8.2
Lactose
mindestenshöchstens
1,1 g/100 kJ
(4,5 g/100 kcal)
Die Bestimmung gilt nicht für Säuglingsanfangsnahrung, bei der der Anteil von Sojaproteinisolaten mehr als 50 % des Gesamtproteingehalts beträgt.
8.3
SaccharoseSaccharose darf ausschließlich aus Proteinhydrolysaten hergestellter Säuglingsanfangsnahrung zugesetzt werden.Wird Saccharose zugesetzt, darf ihr Gehalt 20 % des Gesamtkohlenhydratgehalts nicht übersteigen.
8.4
GlucoseGlucose darf ausschließlich aus Proteinhydrolysaten hergestellter Säuglingsanfangsnahrung zugesetzt werden. Wird Glucose zugesetzt, darf ihr Gehalt 0,5 g/100 kJ (2 g/100 kcal) nicht übersteigen.
8.5
Vorgekochte Stärke und/oder gelatinierte Stärke
mindestenshöchstens
2 g/100 ml und 30 %
des Gesamtkohlenhydratgehalts
9.
Fructo-Oligosaccharide und Galacto-OligosaccharideFructo-Oligosaccharide und Galacto-Oligosaccharide dürfen Säuglingsanfangsnahrung zugesetzt werden. In diesem Fall darf ihr Anteil 0,8 g/100 ml in einer Kombination aus 90 % Oligogalactosyl-Lactose und 10 % Oligofructosyl-Saccharose mit hohem Molekulargewicht nicht übersteigen.Andere Kombinationen und Höchstgehalte von Fructo-Oligosacchariden und Galacto-Oligosacchariden können gemäß § 14c Abs. 2 Buchstabe a verwendet werden.
10.
Mineralstoffe
10.1
Säuglingsanfangsnahrung aus Kuhmilchproteinen oder Ziegenmilchproteinen oder Proteinhydrolysaten
je 100 kJje 100 kcal
mindestenshöchstensmindestenshöchstens
Natrium (mg) 5   1420 60
Kalium (mg)15   3860160
Chlor (mg)12   3850160
Calcium (mg)12   3350140
Phosphor (mg) 6   2225 90
Magnesium (mg) 1,2     3,6  5 15
Eisen (mg) 0,07  0,3   0,3   1,3
Zink (mg) 0,12  0,36  0,5   1,5
Kupfer (µg) 8,4 25  35100
Jod (µg) 2,5 12  10 50
Selen (µg) 0,25  2,2  1  9
Mangan (µg) 0,2525   1100
Fluor (µg)25  100
Das Verhältnis von Calcium zu Phosphor in Säuglingsanfangsnahrung beträgt mindestens 1 : 1 und höchstens 2 : 1.
10.2
Säuglingsanfangsnahrung aus Sojaproteinisolaten, pur oder in einer Mischung mit Kuhmilchproteinen oder ZiegenmilchproteinenEs gelten alle Anforderungen aus Nummer 10.1 mit Ausnahme der Anforderungen an Eisen und Phosphor, die wie folgt lauten:
je 100 kJje 100 kcal
mindestenshöchstensmindestenshöchstens
Eisen (mg)  0,12  0,5  0,45   2
Phosphor (mg)  7,5   25   30    100
11.
Vitamine
je 100 kJje 100 kcal
mindestenshöchstensmindestenshöchstens
Vitamin A (µg-RE)14     43    60      180   
Vitamin D (µg) 0,25    0,65  1       2,5
Thiamin (µg)14     72    60      300   
Riboflavin (µg)19     95    80      400   
Niacin (µg)72    375   300    1 500   
Pantothensäure (µg)95    475   400    2 000   
Vitamin B6 (µg) 9     42    35      175   
Biotin (µg) 0,4    1,8   1,5    7,5
Folsäure (µg) 2,5   12    10       50   
Vitamin B12 (µg) 0,025  0,12  0,1    0,5
Vitamin C (mg) 2,5    7,5  10       30   
Vitamin K (µg) 1      6     4       25   
Vitamin E (mg α-TE)0,5/g mehrfach ungesättigte
Fettsäuren, als Linolsäure ausgedrückt, korrigiert um die Zahl der Doppelbin-
dungen, auf
keinen Fall
jedoch weniger als 0,1 mg/100 verfügbare kJ
  1,2 0,5/g mehrfach ungesättigte
Fettsäuren, als Linolsäure ausgedrückt, korrigiert um die Zahl der Doppelbin-
dungen, auf
keinen Fall
jedoch weniger als 0,5 mg/100
verfügbare kcal
     5   
12.
NukleotideFolgende Nukleotide können verwendet werden:
Höchstwert     
(mg/100 kJ)(mg/100 kcal)
Cytidin-5´-monophosphat0,602,50
Uridin-5´-monophosphat0,421,75
Adenosin-5´-monophosphat0,361,50
Guanosin-5´-monophosphat0,120,50
Inosin-5´-monophosphat0,241,00