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Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer


Ausfertigungsdatum: 08.01.1963

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 G v. 20.4.2013 I 868

Eingangsformel
§ 1 Urlaubsanspruch
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Dauer des Urlaubs
§ 4 Wartezeit
§ 5 Teilurlaub
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 9 Erkrankung während des Urlaubs
§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
§ 11 Urlaubsentgelt
§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit
§ 13 Unabdingbarkeit
§ 14 Berlin-Klausel
§ 15 Änderung und Aufhebung von Gesetzen
§ 15a Übergangsvorschrift
§ 16 Inkrafttreten

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