Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Ausfertigungsdatum: 08.01.1963


§ 4 BUrlG Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.