Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer

Ausfertigungsdatum: 08.01.1963


§ 8 BUrlG Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.