Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2007, 578 - 579
- 1.
-
Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt.Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen.
- 2.
-
Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseitehttp://www.bundessortenamt.de/signaturzu beachten.Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein.
- 3.
-
Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen:
- a)
-
Antrag mit Technischem FragebogenAdobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt,
- b)
-
Anlagen
- aa)
-
Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher
- bb)
-
Microsoft Word 97 und höher
- cc)
-
Microsoft Excel 97 und höher
- dd)
-
ASCII (American Standard Code for Information Interchange)
- ee)
-
JPEG (Joint Photographic Experts Group).
- 4.
-
Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen:
- a)
-
Bezeichnung "Anlage" mit fortlaufender Nummer
- –
-
Beispiel 1: Anlage1.pdf
- –
-
Beispiel 2: Anlage2.doc,
- b)
-
Bezeichnung "Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben)
- –
-
Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf
- –
-
Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf
- –
-
Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.
- 5.
-
Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören – Beispiel 6: Anlage.zip.