(BSAVfV)
Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Ausfertigungsdatum: 30.12.1985


Anlage 2 BSAVfV (zu §§ 12 bis 14) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1938 - 1944)



Vorbemerkungen


Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Artengruppen werden wie folgt gebildet:

Artengruppe 1
Getreide einschließlich Mais
Unterartengruppe 1.1
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommergerste, Mais
Unterartengruppe 1.2
Sommerhafer, Sommerweichweizen, Mohrenhirse, Sudangras und Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense
Unterartengruppe 1.3
Sonstige Getreidearten
Artengruppe 2
Futterpflanzen
Unterartengruppe 2.1
Deutsches Weidelgras
Unterartengruppe 2.2
Welsches Weidelgras, Einjähriges Weidelgras, Bastardweidelgras, Schafschwingel, Rotschwingel, Rohrschwingel, Wiesenschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras, Ölrettich, Futtererbse, Ackerbohne
Unterartengruppe 2.3
Sonstige Futterpflanzen
Artengruppe 3
Öl- und Faserpflanzen
Unterartengruppe 3.1
Winterraps
Unterartengruppe 3.2
Sommerraps, Senfarten, Sonnenblume
Unterartengruppe 3.3
Sonstige Öl- und Faserpflanzen
Artengruppe 4
Rüben
Unterartengruppe 4.1
Zuckerrüben
Unterartengruppe 4.2
Runkelrüben
Artengruppe 5
Kartoffel
Artengruppe 6
Reben
Artengruppe 7
Sonstige landwirtschaftliche Arten
Artengruppe 8
Gemüsearten, Arznei- und Gewürzpflanzen
Artengruppe 9
Obstarten
10 
Artengruppe 10
Gehölzarten
11 
Artengruppe 11
Zierpflanzenarten
Unterartengruppe 11.1
Rosen, Pelargonien, Impatiens, Petunien, Calluna, Kalanchoe, Calibrachoa
Unterartengruppe 11.2
Sonstige Zierpflanzenarten



Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
1Sortenschutzgesetz (SortG)
100Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes§ 21
101Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes§ 22  600
102Registerprüfung§ 26 Abs. 1 bis 5
102.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.11 610
102.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.21 150
102.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3  920
102.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.11 380
102.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.21 150
102.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3  920
102.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.11 610
102.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.21 150
102.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3  920
102.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.11 150
102.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2  920
102.12bei Sorten der Artengruppe 51 500
102.13bei Sorten der Artengruppe 61 500
102.14bei Sorten der Artengruppe 7  920
102.15bei Sorten der Artengruppe 81 270
102.16bei Sorten der Artengruppe 91 270
102.17bei Sorten der Artengruppe 101 270
102.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.11 270
102.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2  920
102.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig§ 26 Abs. 2
  360


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
Artengruppe
110Jahresgebühren§ 33 Abs. 11.11.21.3
2.12.22.3
3.13.23.3
4.164.2
57
8
9
10
11.1
11.2
110.1bei Sorten, für die der Sortenschutz nicht ruht
110.1.11. Schutzjahr  290170 60
110.1.22. Schutzjahr  350230120
110.1.33. Schutzjahr  460290170
110.1.44. Schutzjahr  580350230
110.1.55. Schutzjahr  690400290
110.1.66. Schutzjahr  810460350
110.1.77. Schutzjahr  920580350
110.1.88. Schutzjahr und folgende je1 040690350
110.2bei Sorten, für die der Sortenschutz ruht und keine Sortenzulassung nach § 30 SaatG besteht, für jedes Jahr des Ruhens des Sortenschutzes



§ 10c




170




120




 60


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234
120Sonstige Verfahren
121Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes§ 12 Abs. 1710
122Eintragungen oder Löschungen eines ausschließlichen Nutzungsrechtes oder Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenschutzrolle Eingetragenen, je Sorte§ 28 Abs. 1 Nr. 5
und Abs. 3


120
123Rücknahme oder Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2

600
124Widerspruchsentscheidung
124.1gegen die Zurückweisung eines Sortenschutzantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes§ 18 Abs. 3;
§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2


600
124.2gegen die Entscheidung über einen Antrag auf ein Zwangsnutzungsrecht§ 12 Abs. 1
710
124.3gegen eine andere Entscheidung180
125Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 26 Abs. 5
360


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234
2Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)
200Verfahren der Sortenzulassung§ 41
201Entscheidung über die Sortenzulassung§ 42  430
202Registerprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3
202.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.11 610
202.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.21 150
202.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3  920
202.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.11 380
202.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.21 150
202.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3  920
202.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.11 610
202.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.21 150
202.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3  920
202.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.11 150
202.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2  920
202.12bei Sorten der Artengruppe 51 500
202.13bei Sorten der Artengruppe 61 500
202.13.1für jeden weiteren Klon von Reben zusätzlich – einmalig§ 42 Abs. 4a  170
202.14bei Sorten der Artengruppe 7  920
202.15bei Sorten der Artengruppe 81 270
202.16bei Sorten der Artengruppe 91 270
202.17bei Sorten der Artengruppe 101 270
202.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.11 270
202.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2  920
202.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig
  360
203Wertprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3
203.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.13 340
203.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.22 190
203.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.31 380
203.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.13 340
203.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.22 190
203.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.31 380
203.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.13 340
203.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.22 190
203.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.31 380
203.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.15 290
203.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.21 380
203.12bei Sorten der Artengruppe 5  260
203.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
204Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe§ 30 Abs. 4
204.1durch gesonderten Anbau2 650
204.2durch ergänzenden Anbau zur Registerprüfung  330
204.3durch Übernahme von Ergebnissen anderer amtlicher oder unter amtlicher Überwachung vorgenommener Prüfungen, einmalig

  540


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234
Artengruppe
210Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung§ 37 Satz 21.11.21.3
2.12.22.3
3.13.23.3
4.164.2
58
9
210.11. Zulassungsjahr  290170 60
210.22. Zulassungsjahr  350230120
210.33. Zulassungsjahr  460290170
210.44. Zulassungsjahr  580350230
210.55. Zulassungsjahr  690400290
210.66. Zulassungsjahr  810460350
210.77. Zulassungsjahr  920580350
210.88. Zulassungsjahr
und folgende je

1 040

690

350


Gebühren-
nummer
GebührentatbestandBezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234
220Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3
221Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung  400
222Prüfung auf Anbau- und Marktbedeutung
222.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.13 340
222.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.22 190
222.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.31 380
222.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.13 340
222.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.22 190
222.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.31 380
222.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.13 340
222.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.22 190
222.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.31 380
222.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.15 290
222.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.21 380
222.12bei Sorten der Artengruppe 5  260
222.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
230Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters§ 46
231Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters  400
232Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung
232.1Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung außer Artengruppe 6
  680
232.2Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung bei Artengruppe 6  430
240Sonstige Verfahren
241Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte§ 47 Abs. 4 Satz 1
  120
242Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8

  400
243Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters§ 52 Abs. 5
in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  400
244Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2
  230
245Feststellung der Anerkennungsfähigkeit
245.1bei Sorten von Obst, soweit die Sorten unter eine Rechtsverordnung nach § 14b Abs. 3 des Saatgutverkehrsgesetzes fallen§ 14b Abs. 3
   70
245.2bei Sorten anderer Arten§ 55 Abs. 2 Satz 1  230
246Festsetzung einer Auslauffrist für die Anerkennung und/oder das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Sorte§ 36 Abs. 3 und
§ 52 Abs. 6

  370
247Widerspruchsentscheidung
247.1gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung§ 38 Abs. 3;
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8


  400
247.2gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3
  400
247.3gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters§ 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  400
247.4gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2

  180
247.5gegen die Zurückweisung eines Antrags für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit§ 55 Abs. 2 Satz 1
  180
247.6gegen eine andere Entscheidung  180
248Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 44 Abs. 5
  360
249Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen§ 3a Abs. 2 und 3

  180
250Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung§ 33 Abs. 8
SaatgutV

  140
251Nachprüfung von Saatgut
251.1Nachprüfung von anerkanntem Saatgut§ 16 SaatgutV  160
251.2Nachprüfung von Standardsaatgut§ 21 Abs. 4
SaatgutV

  160
3Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen
300Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte§ 29 SortG
§ 49 SaatG


   20
310Rücknahme oder Widerruf eines Verwaltungsaktes in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 244, 245 und 24675 v. H. der Gebühr für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung; Ermäßigung bis zu
25 v. H. der Gebühr für Leistungen
oder Absehen von der Gebührenerhebung, wenn dies der Billigkeit entspricht
(§ 15 Abs. 2 VwKostG vom 23. Juni 1970 in der am 14. August 2013 geltenden Fassung)
320Rücknahme eines Antrags, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, in den Fällen der Gebührennummern 101, 121, 201, 221, 231, 244, 245 und 246
330Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 231, 244, 245 und 246