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(BRiNV)
Verordnung über die Nebentätigkeit der Richter im Bundesdienst


Ausfertigungsdatum: 15.10.1965

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 209 Abs. 3 G v. 19.4.2006 I 866

Eingangsformel
§ 1 Grundsatz
§ 2 Heranziehung zu einer Nebentätigkeit
§ 3 Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 4 Allgemeine Genehmigung von Nebenbeschäftigungen
§ 5 Versagung der Genehmigung
§ 6 Abgeordnete Richter
§ 7 Verfahren
§ 8 Vergütungen
§ 9 Richter des Bundesverfassungsgerichts
§ 10
§ 11 Inkrafttreten

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