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(BPädFortbV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Berufspädagoge/Geprüfte Berufspädagogin


Ausfertigungsdatum: 21.08.2009

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 16.10.2016 I 2390

Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Gliederung der Prüfung
§ 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
§ 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
§ 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
§ 7 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“
§ 8 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“
§ 9 Inhalte der Prüfung im Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“
§ 10 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
§ 11 Bestehen der Prüfung
§ 12 Wiederholen der Prüfung
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Inkrafttreten

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