Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG)
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln

Ausfertigungsdatum: 20.07.2007


§ 3 BNichtrSchG Hinweispflicht

Auf das Rauchverbot nach § 1 ist in geeigneter Weise hinzuweisen.