Einhufer-Blutarmut-Verordnung (BlutArmV 2010)
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer
Ausfertigungsdatum: 04.10.2010
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 V v. 3.5.2016 I 1057
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Allgemeine Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Besondere Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1 Schutzmaßnahmen vor amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut
Unterabschnitt 2 Schutzmaßnahmen nach amtlicher Feststellung der Einhufer-Blutarmut