Einhufer-Blutarmut-Verordnung (BlutArmV 2010)
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer

Ausfertigungsdatum: 04.10.2010


§ 7 BlutArmV 2010 Öffentliche Bekanntmachung

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch und das Erlöschen der Einhufer-Blutarmut öffentlich bekannt.