Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie werden übertragen: 
        
            - 1.
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                    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen unter teilweiser Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288), Ziff. V., die Zuständigkeiten für
                     
                        - a)
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                            die Grundsatzfragen und die Koordinierung der Europapolitik (außer ECOFIN), insbesondere die Weisungsgebung für den AStV I; die Strukturpolitik, die EU-Kohäsionsfonds, die transeuropäischen Netze; 
- b)
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                            die Koordinierung der Lissabon-Strategie; den Verwaltungsaufbau Osteuropa, GUS und Balkan; die bilateralen Regierungsausschüsse für Wirtschaftsfragen mit EU-Mitgliedstaaten; einzelne EU-Abkommen und Kooperationen; 
- c)
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                            das Recht der Europäischen Union; die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland vor den Europäischen Gerichten; die Beihilfekontrollpolitik; 
 
- 2.
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                    aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Zuständigkeiten für
                     
                        - a)
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                            den Verkehr und die Raumfahrt; 
- b)
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                            die Patente und die Erfinderförderung; 
- c)
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                            die Forschung und Entwicklung und die Innovation in der Wirtschaft; die KMU; die Unternehmensgründungen. 
 
        Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.