Ausfertigungsdatum: 22.11.2005
I. BKOrgErl 2005
    
        
            - 1.
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                    Es erhalten
                     
                        - a)
- 
                            das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie; 
- b)
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                            das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; 
- c)
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                            das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Bezeichnung Bundesministerium für Gesundheit; 
- d)
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                            das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 
 
- 2.
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                Es wird ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet. 
- 3.
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                Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zum Bundesminister für besondere Aufgaben bestellt.