Ausfertigungsdatum: 22.11.2005
I. BKOrgErl 2005
- 1.
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Es erhalten
- a)
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das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Bezeichnung Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie;
- b)
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das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft die Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz;
- c)
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das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Bezeichnung Bundesministerium für Gesundheit;
- d)
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das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Bezeichnung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
- 2.
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Es wird ein Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet.
- 3.
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Der Chef des Bundeskanzleramtes wird zum Bundesminister für besondere Aufgaben bestellt.