Aus dem Geschäftsbereich des bisherigen Ministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Aufhebung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4206), Ziff. II., die Zuständigkeiten übertragen für
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die Sozialversicherung, das Sozialgesetzbuch, die Kriegsopferversorgung und das sonstige soziale Entschädigungsrecht einschließlich der Dienstaufsicht für das Bundesversicherungsamt; die Versorgungsmedizin;
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die Prävention und die Rehabilitation im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung und die Sozialhilfe.
Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie deren Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein. Zugeordnet werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten und der Bundesbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen.