Stand: Ersetzt 2190-2 G v. 7.7.1997 I 1650 (BKAG 1997)
Abschnitt 1  Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 2  Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 3a  Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Abschnitt 3  Zentralstelle
Abschnitt 4  Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
Abschnitt 5  Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
Abschnitt 6  Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
Abschnitt 7  Zeugenschutz
Abschnitt 8  Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
Abschnitt 9  Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1  Datenschutzaufsicht
Unterabschnitt 2  Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
Unterabschnitt 3  Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4  Pflichten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 5  Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 6  Schadensersatz
Abschnitt 10  Schlussvorschriften