Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Unterstrom ist erbracht, wenn die Krängung der Gierseilfähre unter Berücksichtigung der Beladungszustände und der krängenden Einflüsse nach Nummer 2 Satz 1 einen Winkel φzul, der sich aus der Formel
ergibt, nicht überschreitet. In dieser Formel bedeutet:
- φzul
-
der Grenzwinkel,
- H – T
-
der Abstand des tiefsten Punkts des Fährdecks bis zur Wasserlinie bei φ = 0°, der bei Krängung der Fähre nach Unterstrom zuerst zu Wasser kommt, in Metern (m),
- T
-
der Tiefgang bei dem zu untersuchenden Beladungsfall in Metern (m) und
- B
-
die Breite der Gierseilfähre in Höhe des Decks an der Stelle, wo das Maß H angenommen wurde, in Metern (m).
Der Grenzwinkel darf 10° nicht überschreiten. Der Nachweis ist in Form eines grafischen Vergleichs der sich einstellenden Endneigungswinkel mit dem Grenzwinkel für mindestens drei Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens 3 Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 zu erbringen. Dabei sind die Endneigungswinkel nach der Formel
zu errechnen. In dieser Formel bedeutet:
- hkr
-
die Summe der krängenden Hebelarme in Metern (m),
- φzul
-
der Grenzwinkel nach obiger Formel und
- ha
-
der aufrichtende Hebelarm in Metern (m).
Die krängenden Hebelarme in Metern sind dabei nach der Formel
und die aufrichtenden Hebelarme nach der Formel
zu berechnen. Die Definition der einzelnen Summanden und Faktoren entspricht der Definition in Nummer 2; für Wq ist jedoch nur der Wert für 0° Neigung einzusetzen.