Bei Zeesbooten ist die Zulassung zu beschränken auf:
- a)
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Tagesfahrten unter Segel, ohne Übernachtung, mit maximal 12 Fahrgästen und
- b)
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den Einsatz des Motors als Hilfsantrieb, insbesondere für das Aus- und Einlaufen, bei Flaute oder aufkommendem Starkwind während der Fahrt.