(BinSchUO2008Anh X)
Nationale Sonderbestimmungen(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 8.02 BinSchUO2008Anh X Allgemeine Bestimmungen

Bei Zeesbooten ist die Zulassung zu beschränken auf:

a)
Tagesfahrten unter Segel, ohne Übernachtung, mit maximal 12 Fahrgästen und
b)
den Einsatz des Motors als Hilfsantrieb, insbesondere für das Aus- und Einlaufen, bei Flaute oder aufkommendem Starkwind während der Fahrt.