(BinSchUO2008Anh X)
Nationale Sonderbestimmungen(Anhang X zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 8.01 BinSchUO2008Anh X Begriffsbestimmung

Im Sinne dieses Kapitels ist:
„Zeesboot“, ein kleines Fahrgastschiff für die Boddengewässer, das gebaut und eingerichtet ist, um auch durch Segel fortbewegt zu werden.