Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität bei Neigungen nach Unterstrom ist erbracht, wenn die Krängung der Gierseilfähre unter Berücksichtigung der Beladungszustände und der krängenden Einflüsse nach Nummer 2 Satz 1 einen Winkel φzul, der sich aus der Beziehung
ergibt, nicht überschreitet.
Darin ist:
φzul | der Grenzwinkel, |
H - T | der Abstand des tiefsten Punkts des Fährdecks bis zur Wasserlinie bei φ = 0°, der bei Krängung der Fähre nach Unterstrom zuerst zu Wasser kommt in Metern (m), |
T | der Tiefgang bei dem zu untersuchenden Beladungsfall in Metern (m) und |
B | die Breite der Gierseilfähre in Höhe des Decks an der Stelle, wo das Maß H angenommen wurde, in Metern (m). |
Der Grenzwinkel darf 10° nicht überschreiten. Der Nachweis ist in Form eines graphischen Vergleichs der sich einstellenden Endneigungswinkel mit dem Grenzwinkel für mindestens drei Beladungszustände nach Nummer 4 und mindestens 3 Fließgeschwindigkeiten nach Nummer 6 zu erbringen. Dabei sind die Endneigungswinkel nach der Formel
zu errechnen. In dieser Formel bedeutet:
hkr | die Summe der krängenden Hebelarme in Metern (m), |
φzul | der Grenzwinkel nach obiger Beziehung und |
ha | der aufrichtende Hebelarm in Metern (m). |
Die krängenden Hebelarme in Metern sind dabei nach der Formel
hkr = | 1 | · [(Wq + WG + WW) · (BT · tan α - HT) + MW + MZ] |
g · D |
und die aufrichtenden Hebelarme nach der Formel
zu berechnen. Die Definition der einzelnen Summanden und Faktoren entspricht der Definition in Nummer 2; für Wq ist jedoch nur der Wert für 0° Neigung einzusetzen.