(BinSchUO2008Anh III)
Zusätzliche technische Vorschriften für Fahrzeuge auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2(Anhang III zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 7.03 BinSchUO2008Anh III Stabilität, Sicherheitsabstand und Freibord

1.
Abweichend von den Bestimmungen nach Anhang II § 15.04 Nr. 1 muss
a)
der Restsicherheitsabstand mindestens 0,20 m betragen und
b)
bei Schiffen ohne Schottendeck muss der Sicherheitsabstand mindestens 1,00 m und der Restsicherheitsabstand mindestens 0,30 m
betragen.
2.
Abweichend von den Bestimmungen nach Anhang II § 15.04 Nr. 2 muss
a)
der Restfreibord mindestens 0,40 m betragen und
b)
der Freibord muss jedoch mindestens 0,50 m
betragen.
3.
Die Ebene der größten Einsenkung ist abweichend von den Bestimmungen in Anhang II § 15.04 Nr. 3 unter Berücksichtigung der Nr. 1 und 2 festzusetzen.