Vibrationsprüfung
Vibrationsprüfungen sollen mit der Resonanzfrequenz des Gerätes oder von Bauteilen in allen drei Achsen für die Dauer von jeweils 90 Minuten durchgeführt werden. Wird keine ausgeprägte Resonanz festgestellt, erfolgt die Vibrationsprüfung mit 30 Hz.
Die Vibrationsprüfung erfolgt mit sinusförmiger Schwingung innerhalb folgender Grenzen:
Allgemein:
f = 2,0 bis 13,2 Hz; a = ± 1 mm | (Amplitude a = ½ Schwingbreite); |
f = 13,2 Hz bis 100 Hz; Beschleunigung ± 0,7g. | |
Betriebsmittel, die an Dieselmotoren oder an Rudermaschinen eingebaut werden sollen, sind wie folgt zu prüfen:
f = 2,0 bis 25 Hz; a = ± 1,6mm | (Amplitude a = ½ Schwingbreite); |
f = 25 Hz bis 100 Hz; Beschleunigung ± 4g. | |
Sensoren für den Einbau in Abgasleitungen von Dieselmotoren können deutlich höheren Beanspruchungen unterliegen. Dies ist bei den Prüfungen zu berücksichtigen.