Antriebs- und Hilfssysteme, die mit Brennstoffen mit einem Flammpunkt von 55° C oder darunter betrieben werden, müssen
- a)
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vor der ersten Inbetriebnahme,
- b)
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nach jeder Änderung oder Instandsetzung,
- c)
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regelmäßig mindestens jedes Jahr
von einer Untersuchungskommission geprüft werden. Dabei müssen die einschlägigen Vorgaben der Hersteller berücksichtigt werden.