Für die Zwecke dieses Kapitels bezeichnet der Begriff „Antriebs- oder Hilfssysteme“ alle Systeme, die Brennstoff nutzen, einschließlich
- a)
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Brennstofftanks und Tankanschlüsse,
- b)
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Gasaufbereitungssysteme,
- c)
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Leitungen und Ventile,
- d)
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Motoren und Turbinen,
- e)
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Kontroll-, Überwachungs- und Sicherheitssysteme.