Im Endzustand der Flutung müssen die folgenden Kriterien eingehalten werden:
- a)
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Die Unterkante von nicht wasserdicht verschließbaren Öffnungen, insbesondere von Türen, Fenstern, Einstiegsluken, muss mindestens 0,10 m über der Schwimmebene liegen.
- b)
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Der Krängungswinkel φ der Gleichgewichtslage darf 12°, im Falle ungesicherter Container 5°, nicht überschreiten.
- c)
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Über die Krängung in der Gleichgewichtlage hinaus muss der positive Bereich der Hebelarmkurve einen aufrichtenden Hebel GZR≥ 0,05 m aufweisen und die Fläche unter der Kurve muss mindestens 0,0065 m · rad erreichen, ehe die erste ungeschützte Öffnung eintaucht oder ein Krängungswinkel φ von 27°, im Falle ungesicherter Container 10°, erreicht ist.
- d)
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Wenn nicht wasserdichte Öffnungen eintauchen, bevor die Gleichgewichtslage erreicht ist, wird die Flutung der Räume, die mit ihnen verbunden sind, in der Leckstabilitätsrechnung berücksichtigt.