(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 22.03 BinSchUO2008Anh II Randbedingungen und Berechnungsverfahren für den Stabilitätsnachweis bei Beförderung gesicherter Container

1.
Bei gesicherten Containern muss jedes Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Stabilität des Schiffes von folgenden Randbedingungen ausgehen:
a)
Die metazentrische Höhe darf 0,50 m nicht unterschreiten.
b)
Unter gleichzeitiger Einwirkung der Zentrifugalkraft bei der Drehbewegung, des Winddruckes und des Einflusses der freien Flüssigkeitsoberflächen darf keine Öffnung des Schiffskörpers zu Wasser kommen.
c)
Die krängenden Hebel aus der Zentrifugalkraft bei der Drehbewegung, aus dem Winddruck und aus freien Flüssigkeitsoberflächen sind nach den Formeln von § 22.02 Nr. 1, Buchstabe c bis e zu berechnen.
d)
Für jeden Beladungsfall sind die halben Vorräte an Treibstoff und Frischwasser zu Grunde zu legen.
2.
Die Stabilität eines mit gesicherten Containern beladenen Binnenschiffes gilt als ausreichend, wenn das vorhandene gleich oder kleiner als zul nach den folgenden Formeln ist. Hierbei muss zul für verschiedene Verdrängungen über den gesamten Tiefgangsbereich berechnet werden.
a)


Für darf kein kleinerer Wert als 6,6 und

für kein kleinerer Wert als 0 eingesetzt werden.
b)

Der kleinere Wert für nach Formel a oder b ist maßgebend.

In diesen Formeln bedeuten:

lBreitenträgheitsmoment der Wasserlinie bei Tm [m4] nach der Näherungsformel nach Nummer 3;
iBreitenträgheitsmoment der zur Basis parallelen Wasserlinie in der Höhe
Verdrängung des Schiffes bei Tm [m3];
F'ideeller Freibord F' = H' - Tm [m] oder
asenkrechter Abstand zwischen Unterkante der bei Neigungen zuerst eintauchenden Öffnung und der Wasserlinie bei aufrechter Lage des Schiffes [m];
bAbstand derselben Öffnung von Mitte Schiff [m];
H'ideelle Seitenhöhe
qSumme der Volumina von Deckshäusern, Luken, Trunks und anderen Aufbauten bis zu einer Höhe von maximal 1,0 m über H, oder bis zur untersten Öffnung des betrachteten Volumens. Maßgeblich ist der kleinere Wert. Volumenanteile, die innerhalb eines Bereiches von 0,05 L von den Schiffsenden angeordnet sind, bleiben unberücksichtigt [m3].
3.
Näherungsformel für I
Ist kein Kurvenblatt vorhanden, kann für die Berechnung nach Nummer 2 der Wert für das Breitenträgheitsmoment I der Wasserlinie aus folgenden Näherungsformeln verwendet werden:
a)
für Schiffe mit Pontonform

b)
für andere Schiffe