Drahtseile zum Festmachen:
                                
                                Schiffe müssen mit drei Drahtseilen zum Festmachen ausgerüstet sein. Ihre Mindestlänge muss betragen:
                                
                                
                                    
                                        
                                            | Erstes Seil: L + 20 m, jedoch nicht mehr als 100 m, | 
                                        
                                            | Zweites Seil: 2/3 des ersten Seils, | 
                                        
                                            | Drittes Seil: 1/3 des ersten Seils. | 
                                    
                                
                                Bei Schiffen mit L von weniger als 20 m kann auf das kürzeste Seil verzichtet werden. Diese Drahtseile müssen für eine Mindestbruchkraft RS ausgelegt sein, die nach folgender Formel zu berechnen ist:
                                
                                
                                
                                
                                
                                Für die vorgeschriebenen Drahtseile muss sich eine Bescheinigung gemäß Europäischer Norm EN 10 204 : 1991, Zeugnisform 3.1, an Bord befinden. Diese Drahtseile dürfen durch andere Seile gleicher Länge und gleicher Mindestbruchkraft ersetzt werden. Die Mindestbruchkraft für diese Seile muss in einer Bescheinigung nachgewiesen werden.