Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
ein rotes gewöhnliches und ein weißes gewöhnliches Licht oder
ein rotes helles und ein weißes helles Licht, das rote Licht 1,00 m über dem weißen, an einer Stelle, an der sie gut gesehen und nicht mit anderen Lichtern verwechselt werden können; |
eine Flagge, deren obere Hälfte rot und deren untere Hälfte weiß
ist, an einer geeigneten Stelle und so hoch, dass sie von allen Seiten sichtbar ist. Die Flagge kann durch zwei Flaggen übereinander, die obere rot, die untere weiß ersetzt werden. Die Flaggen können durch Tafeln gleicher Farbe ersetzt werden. |