Ausfertigungsdatum: 16.12.2011
Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde zur Durchfahrt durch eine Stelle, an der eine bestimmte Reihenfolge gilt, einen Vorrang eingeräumt hat, muss in Fahrt außer der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung bei Tag
einen roten Wimpel auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist, führen. |