Ein Talfahrer auf der 
Oder, der in die 
Spree-Oder-Wasserstraße (Od-km 553,40) einfahren will, muss folgendes beachten:
                    
                        - a)
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                            ein Schleppverband mit mehr als einem Anhang muss oberhalb Od-km 552,90 an der linken Uferseite anhalten. Die Anhänge dürfen nur einzeln in die Spree-Oder-Wasserstraße geschleppt werden; 
- b)
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                            ein einzeln fahrendes Fahrzeug, für das die Einfahrt zeitweilig nicht gestattet ist, muss oberhalb Od-km 552,40 oder unterhalb Od-km 554,20 am linken Ufer bis zur Freigabe der Einfahrt warten.