Abweichend von Nummer 2 ist einem Verband das Überholen
                    
                        - a)
- 
                            
                                auf der Unteren Havel-Wasserstraße von der Spreemündung (km 0,00) bis Pritzerbe (km 78,75), wenn dessen Abmessungen die zugelassenen Abmessungen für ein einzeln fahrendes Fahrzeug nicht überschreiten,
                             
- b)
- 
                            auf einem See und einer seeartigen Erweiterung mit einer Gewässerbreite von mehr als 250,00 m